Pflegehygieneverordnung einfach erklärt
Was die Brandenburgische Pflegehygieneverordnung für Pflegeheime bedeutet – und warum sich Einrichtungen frühzeitig auf vergleichbare Anforderungen vorbereiten sollten.
Mehr Struktur, klare Verantwortlichkeiten, fachliche Beratung, Risikoprofil, Hygieneplan, Schulung und Dokumentation – verständlich eingeordnet für Heimleitung, PDL, QM und Träger.

Was ist die Brandenburgische Pflegehygieneverordnung?
Die Brandenburgische Pflegehygieneverordnung regelt Maßnahmen zur Verhütung, Erkennung, Erfassung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten in vollstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen. Sie macht deutlich, dass Hygiene im Pflegeheim nicht nur ein Hygieneplan im Ordner ist, sondern ein organisiertes, geschultes und dokumentiertes System.
Wichtig ist dabei: Die Verordnung verbindet Infektionsschutz mit dem Ziel eines würdevollen und selbstbestimmten Lebens und Wohnens. Pflegeheime sollen nicht zu Krankenhäusern werden – sie benötigen aber klare Hygienestrukturen, die im Alltag funktionieren.
Pflegeheime müssen Hygiene künftig stärker organisieren, fachlich begleiten lassen und nachweisbar dokumentieren.
Verordnungstext (PDF) herunterladenWarum Pflegeheime in ganz Deutschland hinschauen sollten
Aktuell gilt die Brandenburgische Pflegehygieneverordnung für Brandenburg. Sie kann jedoch als Signal verstanden werden: Hygiene und Infektionsprävention in Pflegeeinrichtungen werden verbindlicher, strukturierter und prüfbarer. Auch andere Bundesländer könnten ähnliche Anforderungen konkretisieren.
Deshalb ist es sinnvoll, bestehende Hygienestrukturen frühzeitig zu überprüfen – bevor neue Vorgaben kurzfristig umgesetzt werden müssen.
Frühzeitig vorbereitet
Wer jetzt Strukturen schafft, vermeidet hektische Nachbesserungen bei neuen Anforderungen.
Prüfsicherheit verbessern
Dokumentierte Prozesse erleichtern Gespräche mit Gesundheitsamt, MD und internen Auditoren.
Bewohner und Mitarbeitende schützen
Klare Hygienestrukturen reduzieren Risiken bei MRE, Norovirus, C. difficile und anderen Infektionsgefahren.
Welche Einrichtungen sind betroffen?
Vollstationäre Pflegeeinrichtungen
Pflegeheime nach SGB XI, in denen Bewohnerinnen und Bewohner dauerhaft leben und gepflegt werden.
Einrichtungen der Eingliederungshilfe
Vergleichbare Einrichtungen, wenn dort regelmäßig qualifizierte oder invasive medizinische Behandlungspflege durchgeführt wird.
Außerklinische Intensivpflege
Vergleichbare Einrichtungen, in denen Leistungen nach § 37c SGB V erbracht werden.
Auch wenn Ihre Einrichtung nicht in Brandenburg liegt: Die Anforderungen zeigen, welche Hygienestrukturen künftig stärker erwartet werden können.
Die wichtigsten Anforderungen einfach erklärt
Was bedeutet das konkret für Heimleitung und Träger?
Verantwortung von Träger und Leitung
Träger und Leitung müssen die organisatorischen, personellen und baulichen Voraussetzungen für Hygiene und Infektionsprävention sicherstellen.
Infektionshygienisches Risikoprofil
Jede Einrichtung benötigt eine strukturierte Bewertung ihrer individuellen Infektionsrisiken.
Beratung durch Hygienefachkraft
Die Einrichtung muss regelmäßig fachlich durch eine geeignete Hygienefachkraft beraten werden.
Hygienebeauftragte Pflegefachkraft
Mindestens eine hygienebeauftragte Pflegefachkraft muss benannt und entsprechend qualifiziert werden.
Hygieneplan & Unterweisungen
Der Hygieneplan muss aktuell, zugänglich, verständlich und praktisch geschult sein.
Dokumentation & Nachweise
Schulungen, Beratungen, Zuständigkeiten, Maßnahmen und Abstimmungen müssen nachvollziehbar dokumentiert werden.
Das infektionshygienische Risikoprofil wird zum Dreh- und Angelpunkt
Ein zentrales Element der Pflegehygieneverordnung ist das einrichtungsspezifische Risikoprofil. Es beschreibt, welche Infektionsrisiken in einer Einrichtung bestehen und welche Maßnahmen daraus folgen.
Dieses Risikoprofil beeinflusst unter anderem den Beratungsbedarf, die Aufgaben hygienebeauftragter Pflegefachkräfte, Schulungsthemen und organisatorische Maßnahmen.
Typische Risikofaktoren in Pflegeeinrichtungen
- Bewohner mit chronischen Wunden
- Katheter, PEG, Tracheostoma oder invasive Versorgung
- Bewohner mit MRSA, MRGN, VRE oder C. difficile
- Norovirus- und Atemwegsinfektionsrisiken
- Häufige Krankenhausaufenthalte und Rückverlegungen
- Gemeinschaftlich genutzte Sanitär-, Wohn- und Speisebereiche
- Externe Dienstleister mit Bewohnerkontakt
- Fehlende oder unklare Hygieneschulungen
- Veraltete Hygienepläne
- Lückenhafte Dokumentation
Hygienebeauftragte Pflegefachkraft: neue Schlüsselrolle im Pflegeheim
Die hygienebeauftragte Pflegefachkraft unterstützt die Einrichtung dabei, Hygieneanforderungen im Alltag umzusetzen. Sie ist Schnittstelle zwischen Leitung, Pflege, Hygienefachkraft, Bewohnern und Mitarbeitenden.
Aufgaben
- Mitwirkung bei der Erkennung pflegeassoziierter Infektionen
- Mitarbeit am Hygieneplan
- Unterstützung bei Umsetzung und Kontrolle von Hygienemaßnahmen
- Mitwirkung bei Ausbruchsmanagement
- Unterstützung bei Schulungen und Belehrungen
- Beratung von Bewohnerinnen und Bewohnern im erforderlichen Umfang
Qualifikation
- Pflegefachkraft
- Mindestens zweijährige praktische Berufserfahrung
- Fortbildung zur hygienebeauftragten Pflegefachkraft
- Grundkurs mit mindestens 40 Unterrichtseinheiten
- Regelmäßige Fortbildung mindestens alle zwei Jahre
Welche Nachweise sollte ein Pflegeheim bereithalten?
Die Verordnung zeigt klar: Entscheidend ist nicht nur, dass Hygiene umgesetzt wird, sondern dass Zuständigkeiten, Beratungen, Schulungen und Maßnahmen nachvollziehbar dokumentiert sind.
Wie gut ist Ihr Pflegeheim vorbereitet?
Gut vorbereitet
- Hygienefachkraft eingebunden
- Hygienebeauftragte Pflegefachkraft qualifiziert
- Risikoprofil dokumentiert
- Hygieneplan aktuell
- Schulungen vollständig nachweisbar
- MRE- und Ausbruchsmanagement geregelt
Teilweise vorbereitet
- Hygieneplan vorhanden, aber nicht vollständig aktualisiert
- Schulungen finden statt, Nachweise aber lückenhaft
- Hygienebeauftragte vorhanden, Aufgaben aber unklar
- Risikoprofil noch nicht strukturiert dokumentiert
Akuter Handlungsbedarf
- Keine regelmäßige Hygienefachkraft-Beratung
- Keine benannte hygienebeauftragte Pflegefachkraft
- Kein aktuelles Risikoprofil
- Veralteter Hygieneplan
- Fehlende Schulungsnachweise
- Unklare Abläufe bei MRE, C. difficile oder Ausbrüchen
So unterstützen die Hygieneexperten Pflegeeinrichtungen
Von der Ersteinschätzung bis zur praxistauglichen Umsetzung.
Pflegehygiene-Erstcheck
Analyse Ihrer bestehenden Hygienestrukturen, Dokumente, Schulungsnachweise und Verantwortlichkeiten.
Erstellung des Risikoprofils
Strukturierte Bewertung der einrichtungsspezifischen Infektionsrisiken als Grundlage für Maßnahmen und Nachweise.
Hygieneplan-Update
Überprüfung und Aktualisierung vorhandener Hygienepläne mit Fokus auf Pflegepraxis und Prüfbarkeit.
Schulung & Belehrung
Praxisnahe Schulungen für Mitarbeitende, PDL, Heimleitung und hygienebeauftragte Pflegefachkräfte.
MRE- und Ausbruchsmanagement
Unterstützung bei Konzepten für MRSA, MRGN, VRE, C. difficile, Norovirus und weitere Infektionsrisiken.
Jahresbegleitung Pflegehygiene
Regelmäßige Beratung, Begehung, Schulungsplanung und Dokumentationscheck.
Kostenlose Checkliste: Ist Ihr Pflegeheim vorbereitet?
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- Kostenfrei per E-Mail
Häufige Fragen zur Pflegehygieneverordnung
Bereiten Sie Ihr Pflegeheim rechtzeitig vor
Schreiben Sie uns – wir melden uns kurzfristig mit einer Ersteinschätzung zu Hygieneplan, Risikoprofil, Schulungen und Dokumentation.
